Dr. jur. Jörg Burkhard – Ihr Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht

in Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Mainz, Offenbach, Hanau, dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und bundesweit

ERFAHREN

Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil: Ich kenne die Arbeitsweisen und Abläufe in der Finanzverwaltung seit Jahrzehnten und weiß auf was zu achten ist und welche Fehler zu vermeiden sind, damit Ihre Selbstanzeige Erfolg hat. Deswegen sind die von mir begleiteten Selbstanzeigen stets wirksam. Aber auch in streitigen Steuerverfahren, bei Betriebsprüfung, im Einspruchsverfahren oder im Klageverfahren sowie beim BFH, im Steuerstrafverfahren, bei Steuerfahndung und Zollfahndung ist meine Erfahrung Ihr Vorteil: Die hohe Professionalität und die Konzentration ausschließlich auf das Steuerrecht unter Steuerstrafrecht bringen eine hohe Erfahrung, ein großes Know-how und Souveränität bei der Bearbeitung Ihres Falles. Hier bekommen sie alles aus einer Hand was sie zu einer erfolgreichen Vertretung in Ihrer steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsangelegenheit brauchen.

KOMPETENT

Ich bin Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Selbstanzeige und das Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt und bundesweit.

Ich habe mich auf das streitige Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax compliance spezialisiert. Andere Themengebiete oder Aufgabenstellungen bearbeite ich nicht.

Ich bin der festen Überzeugung, daß der außerordentlich hohe Grad meiner Spezialisierung, der nur durch eine Beschränkung auf die vorgenannten Themengebiete erzielt und aufrechterhalten werden kann, die Grundlage für meine Erfolge für meine Mandantschaft ist.

ERFOLGREICH

Ob die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige vorliegen, ob diese ratsam und möglich ist, wer hiermit in den Schutzbereich hineingenommen werden muss und wie diese sogleich ohne weitere Unterlagen erstattet werden kann, erfahren sie bei mir in einem persönlichen Gespräch. Ist die Selbstanzeige die richtige Lösung für Sie, können Sie die Steuern und Zinsen und eventuelle Zuschläge bezahlen, erstelle ich diese und begleite sie beratend in dem weiteren Verfahren. Erfahrungsgemäß leitet die Finanzverwaltung auf eine Selbstanzeige ein Ermittlungsverfahren gegen Sie ein, in dem die Behörde prüft, ob die Selbstanzeige wirksam, insbesondere vollständig war. Die erfolgreiche Vertretung in unzähligen Fällen ist Beweis für eine diskrete, souveräne, nervensparende und professionelle Vertretung meiner Mandanten. Nach keiner einziger Selbstanzeige war hier unwirksam.

Tätigkeitsschwerpunkte

Der Focus meiner Arbeit liegt auf folgenden Themen: Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Selbstanzeige und das Wirtschaftsstrafrecht. Ich bin davon überzeugt, dass die freiwillige Konzentration die Basis für die erfolgreiche Verteidigung meiner Mandanten ist.

STEUERRECHT

Als hochspezialisierter Fachanwalt für Steuerrecht vertrete ich meine Mandaten im Steuerrecht betreffend einzelner steuerliche Fragen über Einspruchsverfahren und Klageverfahren bis zum Bundesfinanzhof, notfalls über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

STEUERSTRAFRECHT

Das Steuerstrafrecht, das Steuerordnungswidrigkeitenrecht und das Zollstrafrecht sind kompliziert. Längst ist jedes eine komplexe Materie geworden, die nicht so nebenbei von einem Anwalt und oder Steuerberater mit betreut werden kann. Als Experte und Autor zu diesem komplexen Rechtsgebiet berate ich Sie in Ihrem Fall kompetent und zuverlässig.

BETRIEBSPRÜFUNGEN

Meine Erfahrung zeigt, dass bei rund 95 % der Betriebsprüfungen ein juristisches Eingreifen oder zumindest eine verdeckte Beratung im Hintergrund ratsam ist. Deshalb empfehle ich jedem Steuerpflichtigen vor einer Betriebsprüfung, spätestens ab Erhalt der Prüfungsanordnung neben einem Steuerberater mich als Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht zu konsultieren.

SELBSTANZEIGE

Die Selbstanzeige ist aber nicht nur eine wichtige und richtige goldene Brücke für den Täter zurück in die Straffreiheit, sondern natürlich auch für Mittäter und Gehilfen, die zusammen mit dem Täter aber auch isoliert ohne ihn den Weg zurück in die Straffreiheit über eine wirksame Selbstanzeige finden können. Täter und Mittäter müssen allerdings die Steuern, Zinsen und gegebenenfalls Zuschläge zahlen, um die Straffreiheit zu erlangen.

WIRTSCHAFTSRECHT

Das deutsche Wirtschaftsrecht ist mit seinen zahlreichen Einzelgesetzen so komplex, dass es für Nichtjuristen kaum möglich ist, rechtsbeständige Aussagen zu wirtschaftsrelevanten Rechtsnormen zu treffen. Als Fachanwalt für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht in Frankfurt berate ich Sie kompetent und zeitnah bei allen themenbezogenen Fragen.

TAX COMPLIANCE

Die Compliance ist eine juristische Innenrevision, die einerseits der Ermittlung von Verstößen durch (ehemalige) Geschäftsführer/Vorstände oder Mitarbeitern zum Ziel haben kann, aber auch der Suche nach Lücken und Systemproblemen zur Absicherung des Unternehmens dient. Unternehmen bzw. deren Organe sind nach §§ 9, 30 und 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) für Gesetzesverstöße verantwortlich.

1000+

erfolgreiche Verteidigungen

35+

Erfahrung

24/7

Erreichbarkeit in Notfällen

1000+

zufriedene Mandanten